Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Vertragsbedingungen sowie Liefer- und
Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu Grunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.
2. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von
Bezugsvorschriften des Kunden - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung
oder Zustimmung.
II. Preise
1. Die Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich für die jeweils angebotenen bzw.
bestätigten Mengen ausschließlich Mehrwertsteuer und Verpackungskosten. Hieran
halten wir uns jeweils 30 Tage ab unserer Angebotsabgabe gebunden. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich ab Lager.
3. Im Fall von Sukzessivlieferungsverträgen sind wir an die vertraglich vereinbarten
Preise nur für 3 Monate ab Vertragsschluss gebunden.
4. Kosten für die Rücksendung von Verpackungsmaterial werden von uns nicht übernommen.
III. Versand
1. Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet.
2. Mit Verlassen des Werkes oder des Lagers geht die Gefahr des Unterganges oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die
Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware
versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir
nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Alle Liefer- und Leistungszeiten sich unverbindlich.
2. Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen
beim Eintritt unvorhergesehner Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen
des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Gleichviel, ob diese bei uns,
unseren beauftragten Vertragspartnern oder unseren Lieferanten eintreten. Unter
solchen Hindernissen sind insbesondere zu verstehen: Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten,
Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe,
behördliche Eingriffe, Streik und Aussperrung sowie höhere Gewalt.
3. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die Liefer- und Leistungszeit beeinflussen
können, verlängert sich diese angemessen.
4. Wenn ein Versand aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist,
gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung.
5. Bei etwaigem Lieferverzug sind die Schadensansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.
V. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
2. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank berechnet.
4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Kunden sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten
oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu verlangen
und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
5. Nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte Forderungen
berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum.
2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt; eine Versendung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungszession ist
ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet unsere Rechte als Vorbehaltsverkäufer
auf Kredit zu sichern.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde
schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der
Abtretung ist der Kunde zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen
gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im
Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der
für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.
5. Wir verpflichten uns, die dem Kunden nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden
Sicherungen nach seiner Wahl auf sein Verlangen insoweit freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
6. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser
oder sonstige Schäden zu versichern, sofern der Kunde dies selbst nicht nachweislich
abgeschlossen hat.
7. Auch an Kostenvoranschlägen und Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte.
Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
VII. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
1. Solange wir unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung, insb. zur Behebung von Mängeln
oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nachkommen, hat der Kunde kein Recht,
eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der
Nacherfüllung vorliegt.
2. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich nach deren Erkennbarkeit
schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls können die gerügten Mängel nicht berücksichtigt
werden. Werden Änderungen an unseren Produkten vorgenommen, so entfällt
jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung,
dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
3. Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden. Sie endet
12 Monate nach Auslieferung. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird
nur bis zum Ende der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche gehaftet.
4. Zur Prüfung der angezeigten Mängel sendet uns der Kunde die Ware auf seine Kosten
und Gefahr.
5. Schadenersatzansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Die Haftung ist in allen Fällen begrenzt, auf den typischerweise bei Geschäften
der vorliegenden Art entstehenden Schäden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen,
wenn an den Liefergegenständen technische Änderungen, Erweiterungen
oder Reparaturen vorgenommen wurden, es sei denn der Kunde weist nach, dass der
Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat. Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetz.
6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner
zu und sind nicht abtretbar.
7. Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern
oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüche aufrechnen, es sei denn, diese
Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder im Fall der einvernehmlichen Vertragsaufhebung,
sind wir berechtigt, eine Schadenersatzpauschale für Bearbeitungskosten und
entgangenem Gewinn in Höhe von pauschal 15 % des Auftragswertes zu verlagen.
Dem Kunden bleibt vorbehalten den Nachweis zu führen, dass ein Schaden nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.
VIII.Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen können nur auf Grundlage von durch den Kunden zur Verfügung
gestellten technischen Zeichnungen gefertigt werden. Stellt der Kunde über Zeichnungen
hinaus für die Sonderanfertigungen Geräte zur Verfügung, haften wir für Schäden
an diesen Geräten nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir in eigenen Angelegenheiten
anzuwenden pflegen. Behauptet der Kunde, dass die Sonderanfertigung nicht seinen
Vorgaben entspricht, trägt er hierfür die Beweislast.
IX. Montage
1. Die Montage der Ware ist Sache des Kunden.
2. Die Montage ist von öffentlich anerkannten und geprüften Fachkräften durchzuführen.
Werden unsere Produkte nicht durch Fachkräfte oder entgegen der Betriebsanleitung
oder unter Verstoß gegen DIN- oder Euro Normen oder den Stand der Technik montiert,
so entfällt im Falle der Geltendmachung von Mängeln jede Gewährleistung, wenn der
Kunde eine entsprechende Behauptung, dass die Mängel durch fehlerhafte Montage
herbeigeführt wurden, nicht widerlegt.
X. Urheberrechte
Unsere Ware ist Gegenstand eigener Urheberrechte. Durch eine Handlung des Kunden,
die eine Verletzung dieser Rechte darstellt oder fördert, macht der Kunde sich
schadenersatzpflichtig. Unabhängig vom Nachweis eines Schadens im Einzelnen hat
der Kunde für jede Haftung im vorgenannten Sinne eine Vertragsstrafe von 50.000,00
Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruches bleibt
hiervon unberührt.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz Erfüllungsort. Es gilt deutsches
Recht.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - wenn der Kunde
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen darstellt - ist Gerichtsstand Bad Oeynhausen.
XII.Vertragsänderungen
1. Nebenabreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieses
Formerfordernisses.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Im Falle
der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst
nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Im Zweifel gelten die Gesetzlichen
Regelungen.
Technische Änderungen vorbehalten. Stand: 18.10.2005
1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu Grunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.
2. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von
Bezugsvorschriften des Kunden - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung
oder Zustimmung.
II. Preise
1. Die Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich für die jeweils angebotenen bzw.
bestätigten Mengen ausschließlich Mehrwertsteuer und Verpackungskosten. Hieran
halten wir uns jeweils 30 Tage ab unserer Angebotsabgabe gebunden. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich ab Lager.
3. Im Fall von Sukzessivlieferungsverträgen sind wir an die vertraglich vereinbarten
Preise nur für 3 Monate ab Vertragsschluss gebunden.
4. Kosten für die Rücksendung von Verpackungsmaterial werden von uns nicht übernommen.
III. Versand
1. Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet.
2. Mit Verlassen des Werkes oder des Lagers geht die Gefahr des Unterganges oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die
Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware
versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir
nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Alle Liefer- und Leistungszeiten sich unverbindlich.
2. Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen
beim Eintritt unvorhergesehner Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen
des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Gleichviel, ob diese bei uns,
unseren beauftragten Vertragspartnern oder unseren Lieferanten eintreten. Unter
solchen Hindernissen sind insbesondere zu verstehen: Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten,
Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe,
behördliche Eingriffe, Streik und Aussperrung sowie höhere Gewalt.
3. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die Liefer- und Leistungszeit beeinflussen
können, verlängert sich diese angemessen.
4. Wenn ein Versand aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist,
gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung.
5. Bei etwaigem Lieferverzug sind die Schadensansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.
V. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
2. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank berechnet.
4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Kunden sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten
oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu verlangen
und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
5. Nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte Forderungen
berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum.
2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt; eine Versendung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungszession ist
ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet unsere Rechte als Vorbehaltsverkäufer
auf Kredit zu sichern.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde
schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der
Abtretung ist der Kunde zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen
gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im
Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der
für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.
5. Wir verpflichten uns, die dem Kunden nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden
Sicherungen nach seiner Wahl auf sein Verlangen insoweit freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr übersteigt.
6. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser
oder sonstige Schäden zu versichern, sofern der Kunde dies selbst nicht nachweislich
abgeschlossen hat.
7. Auch an Kostenvoranschlägen und Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte.
Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
VII. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
1. Solange wir unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung, insb. zur Behebung von Mängeln
oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nachkommen, hat der Kunde kein Recht,
eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der
Nacherfüllung vorliegt.
2. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich nach deren Erkennbarkeit
schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls können die gerügten Mängel nicht berücksichtigt
werden. Werden Änderungen an unseren Produkten vorgenommen, so entfällt
jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung,
dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
3. Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden. Sie endet
12 Monate nach Auslieferung. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird
nur bis zum Ende der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche gehaftet.
4. Zur Prüfung der angezeigten Mängel sendet uns der Kunde die Ware auf seine Kosten
und Gefahr.
5. Schadenersatzansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Die Haftung ist in allen Fällen begrenzt, auf den typischerweise bei Geschäften
der vorliegenden Art entstehenden Schäden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen,
wenn an den Liefergegenständen technische Änderungen, Erweiterungen
oder Reparaturen vorgenommen wurden, es sei denn der Kunde weist nach, dass der
Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat. Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetz.
6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner
zu und sind nicht abtretbar.
7. Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern
oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüche aufrechnen, es sei denn, diese
Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder im Fall der einvernehmlichen Vertragsaufhebung,
sind wir berechtigt, eine Schadenersatzpauschale für Bearbeitungskosten und
entgangenem Gewinn in Höhe von pauschal 15 % des Auftragswertes zu verlagen.
Dem Kunden bleibt vorbehalten den Nachweis zu führen, dass ein Schaden nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.
VIII.Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen können nur auf Grundlage von durch den Kunden zur Verfügung
gestellten technischen Zeichnungen gefertigt werden. Stellt der Kunde über Zeichnungen
hinaus für die Sonderanfertigungen Geräte zur Verfügung, haften wir für Schäden
an diesen Geräten nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir in eigenen Angelegenheiten
anzuwenden pflegen. Behauptet der Kunde, dass die Sonderanfertigung nicht seinen
Vorgaben entspricht, trägt er hierfür die Beweislast.
IX. Montage
1. Die Montage der Ware ist Sache des Kunden.
2. Die Montage ist von öffentlich anerkannten und geprüften Fachkräften durchzuführen.
Werden unsere Produkte nicht durch Fachkräfte oder entgegen der Betriebsanleitung
oder unter Verstoß gegen DIN- oder Euro Normen oder den Stand der Technik montiert,
so entfällt im Falle der Geltendmachung von Mängeln jede Gewährleistung, wenn der
Kunde eine entsprechende Behauptung, dass die Mängel durch fehlerhafte Montage
herbeigeführt wurden, nicht widerlegt.
X. Urheberrechte
Unsere Ware ist Gegenstand eigener Urheberrechte. Durch eine Handlung des Kunden,
die eine Verletzung dieser Rechte darstellt oder fördert, macht der Kunde sich
schadenersatzpflichtig. Unabhängig vom Nachweis eines Schadens im Einzelnen hat
der Kunde für jede Haftung im vorgenannten Sinne eine Vertragsstrafe von 50.000,00
Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruches bleibt
hiervon unberührt.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz Erfüllungsort. Es gilt deutsches
Recht.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - wenn der Kunde
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen darstellt - ist Gerichtsstand Bad Oeynhausen.
XII.Vertragsänderungen
1. Nebenabreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieses
Formerfordernisses.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Im Falle
der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst
nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Im Zweifel gelten die Gesetzlichen
Regelungen.
Technische Änderungen vorbehalten. Stand: 18.10.2005
