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Allgemeine Vertragsbedingungen sowie Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu Grunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung anerkannt.
2. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere
die Geltung von
Bezugsvorschriften des Kunden - bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung
oder Zustimmung.
II. Preise
1. Die Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich für die
jeweils angebotenen bzw.
bestätigten Mengen ausschließlich Mehrwertsteuer und
Verpackungskosten. Hieran
halten wir uns jeweils 30 Tage ab unserer Angebotsabgabe
gebunden. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich ab Lager.
3. Im Fall von Sukzessivlieferungsverträgen sind wir an die
vertraglich vereinbarten
Preise nur für 3 Monate ab Vertragsschluss gebunden.
4. Kosten für die Rücksendung von Verpackungsmaterial werden
von uns nicht übernommen.
III. Versand
1. Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln
berechnet.
2. Mit Verlassen des Werkes oder des Lagers geht die Gefahr
des Unterganges oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über,
unabhängig davon, ob die
Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die
Frachtkosten trägt. Ist die Ware
versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme
aus Gründen, die wir
nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang
der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Alle Liefer- und Leistungszeiten sich unverbindlich.
2. Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich, auch
innerhalb eines Verzuges, angemessen
beim Eintritt unvorhergesehner Hindernisse, die wir trotz der
nach den Umständen
des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten.
Gleichviel, ob diese bei uns,
unseren beauftragten Vertragspartnern oder unseren Lieferanten
eintreten. Unter
solchen Hindernissen sind insbesondere zu verstehen:
Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten,
Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe,
behördliche Eingriffe, Streik und Aussperrung sowie höhere
Gewalt.
3. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die Liefer- und
Leistungszeit beeinflussen
können, verlängert sich diese angemessen.
4. Wenn ein Versand aus Gründen, die von uns nicht zu
vertreten sind, nicht möglich ist,
gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung.
5. Bei etwaigem Lieferverzug sind die Schadensansprüche jeder
Art ausgeschlossen.
6. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand
ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.
V. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
2. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag verfügen können.
3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter
Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 8 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank berechnet.
4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Kunden sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte
befugt, Sicherheiten
oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen oder
Leistungen zu verlangen
und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu
stellen.
5. Nur unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder von uns
anerkannte Forderungen
berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder
Zurückbehaltung.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser
Eigentum.
2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
normalen Geschäftsverkehr
berechtigt; eine Versendung, Sicherheitsübereignung oder
Sicherungszession ist
ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet unsere
Rechte als Vorbehaltsverkäufer
auf Kredit zu sichern.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen
Dritte tritt der Kunde
schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese
Abtretung an. Ungeachtet der
Abtretung ist der Kunde zur Einziehung solange berechtigt, als
er seinen Verpflichtungen
gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall
gerät.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die
Vorbehaltsware oder in die im
Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich
unter Übergabe der
für die Intervention notwendigen Unterlagen zu
unterrichten.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere
Zahlungsverzug - sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein
Rücktritt vom
Vertrag.
5. Wir verpflichten uns, die dem Kunden nach den vorstehenden
Bedingungen zustehenden
Sicherungen nach seiner Wahl auf sein Verlangen insoweit
freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr
übersteigt.
6. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand gegen Diebstahl,
Einbruch, Feuer, Wasser
oder sonstige Schäden zu versichern, sofern der Kunde dies
selbst nicht nachweislich
abgeschlossen hat.
7. Auch an Kostenvoranschlägen und Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte.
Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
VII. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge
1. Solange wir unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung, insb.
zur Behebung von Mängeln
oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nachkommen, hat
der Kunde kein Recht,
eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, sofern nicht ein
Fehlschlagen der
Nacherfüllung vorliegt.
2. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich nach
deren Erkennbarkeit
schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls können die
gerügten Mängel nicht berücksichtigt
werden. Werden Änderungen an unseren Produkten vorgenommen, so
entfällt
jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende
substantiierte Behauptung,
dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat,
nicht widerlegt.
3. Die Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung der Ware an
den Kunden. Sie endet
12 Monate nach Auslieferung. Für die zur Mängelbeseitigung
eingebauten Teile wird
nur bis zum Ende der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche
gehaftet.
4. Zur Prüfung der angezeigten Mängel sendet uns der Kunde die
Ware auf seine Kosten
und Gefahr.
5. Schadenersatzansprüche gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits.
Die Haftung ist in allen Fällen begrenzt, auf den
typischerweise bei Geschäften
der vorliegenden Art entstehenden Schäden.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen,
wenn an den Liefergegenständen technische Änderungen,
Erweiterungen
oder Reparaturen vorgenommen wurden, es sei denn der Kunde
weist nach, dass der
Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat. Die
Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers bleibt unberührt; dies gilt
auch für die zwingende
Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetz.
6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem
unmittelbaren Vertragspartner
zu und sind nicht abtretbar.
7. Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine
Leistungen verweigern
oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüche aufrechnen, es
sei denn, diese
Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder gerichtlich
festgestellt.
8. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder im Fall der
einvernehmlichen Vertragsaufhebung,
sind wir berechtigt, eine Schadenersatzpauschale für
Bearbeitungskosten und
entgangenem Gewinn in Höhe von pauschal 15 % des
Auftragswertes zu verlagen.
Dem Kunden bleibt vorbehalten den Nachweis zu führen, dass ein
Schaden nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die
Pauschale.
VIII.Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen können nur auf Grundlage von durch den
Kunden zur Verfügung
gestellten technischen Zeichnungen gefertigt werden. Stellt
der Kunde über Zeichnungen
hinaus für die Sonderanfertigungen Geräte zur Verfügung,
haften wir für Schäden
an diesen Geräten nur im Rahmen der Sorgfalt, die wir in
eigenen Angelegenheiten
anzuwenden pflegen. Behauptet der Kunde, dass die
Sonderanfertigung nicht seinen
Vorgaben entspricht, trägt er hierfür die Beweislast.
IX. Montage
1. Die Montage der Ware ist Sache des Kunden.
2. Die Montage ist von öffentlich anerkannten und geprüften
Fachkräften durchzuführen.
Werden unsere Produkte nicht durch Fachkräfte oder entgegen
der Betriebsanleitung
oder unter Verstoß gegen DIN- oder Euro Normen oder den Stand
der Technik montiert,
so entfällt im Falle der Geltendmachung von Mängeln jede
Gewährleistung, wenn der
Kunde eine entsprechende Behauptung, dass die Mängel durch
fehlerhafte Montage
herbeigeführt wurden, nicht widerlegt.
X. Urheberrechte
Unsere Ware ist Gegenstand eigener Urheberrechte. Durch eine
Handlung des Kunden,
die eine Verletzung dieser Rechte darstellt oder fördert,
macht der Kunde sich
schadenersatzpflichtig. Unabhängig vom Nachweis eines Schadens
im Einzelnen hat
der Kunde für jede Haftung im vorgenannten Sinne eine
Vertragsstrafe von 50.000,00
Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadenersatzanspruches bleibt
hiervon unberührt.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz
Erfüllungsort. Es gilt deutsches
Recht.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten - wenn der Kunde
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen darstellt - ist Gerichtsstand Bad
Oeynhausen.
XII.Vertragsänderungen
1. Nebenabreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für
die Aufhebung dieses
Formerfordernisses.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
nicht berührt. Im Falle
der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen
werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung
wirtschaftlich möglichst
nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Im Zweifel
gelten die Gesetzlichen
Regelungen.
Technische Änderungen vorbehalten. Stand: 18.10.2005
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